Trinkwasser braucht Schutz.
Für uns in Deutschland ist sauberes Trinkwasser selbstverständlich. Unsere aktuell gültige Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2011 beruht auf § 37, Absatz 3 sowie auf § 38, Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes und setzt die EG-Trinkwasserrichtlinie von 1998 in deutsches Recht um.
Gleich im ersten Satz der Verordnung ist vom Schutz der menschlichen Gesundheit vor verunreinigtem Trinkwasser zu lesen. Trinkwasser muss rein und genusstauglich sein und darf weder Krankheitserreger noch andere Stoffe in Konzentrationen enthalten, die gesundheitsschädigend sein können.
Trinkwasserinstallationen in Immobilien sind das letzte Bindeglied zwischen Trinkwassergewinnung und der Nutzung durch den Endverbraucher. Deshalb müssen Trinkwasseranlagen so konzipiert sein, dass sich die Trinkwasserqualität im System nicht verschlechtert.







